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24.11.2018

Generationenplan-Thema „Wiese“

 

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht, stellt in einer Anfragebeantwortung vom 12.11.2018 an Bürgermeister, Vizebürgermeister und Breitenfurter Grüne unter anderem klar:

  • Die Breitenedergründe sind als Bauland-Kerngebiet-Aufschließungszone gewidmet. Das Wesen einer Aufschließungszone als gewidmetes Bauland ist, dass sie unter bestimmten Bedingungen bebaut werden darf, nicht jedoch die Bebauung von gewidmetem Bauland zu verhindern.
  • Der Gemeinderat ist verpflichtet Möglichkeiten zu suchen, um verordnete Freigabebedingungen zu erfüllen.
  • Voraussetzungen für konkrete Projekte sind ein Verkehrskonzept und ein Bebauungsplan.
  • Die Freigabebedingung bezüglich „Verkehrsproblematik“ bezieht sich auf das Grundstück selbst und das unmittelbar angrenzende Straßennetz, also den „Anrainerbereich“.
  • Für die Freigabe - von einzelnen Bauabschnitten, wenn alle Bedingungen erfüllt sind – bedarf es eines Beschlusses des Gemeinderates, eine Genehmigung durch die Landesregierung ist nicht mehr erforderlich.

 

Alle gegenteiligen Behauptungen sind falsch! Der Gemeinderat wird daher - laut NÖ Landeregierung - im vorliegenden Fall beschließen und erlassen müssen:

  • ein entsprechendes das Aufschließungsgebiet betreffendes Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der anrainenden Verkehrsflächen
  • einen entsprechend detaillierten Bebauungsplan

 

Unsere Überlegungen über eine bedarfsgerechte widmungsgemäße Nutzung zielen auf eine langfristige Entwicklung für nachfolgende Generationen ab.

 

Diese Aussendung an die BreitenfurterInnen wurde vom Bgm. DI Erst Morgenbesser und Vizebürgermeister Ferry Weißmann mit 23.11.2018 handschriftlich unterfertigt.