Hauptinhalt

30.08.2020

Gemeinde erlässt Regeln für Veranstaltungen

Die Gemeindeführung hat am 26. August Richtlinien zur Einhaltung der Regeln für Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen in Breitenfurt festgelegt, welche auf der Gemeinde nachgefragt werden können. Generell muss jeder Veranstalter die Covid19-Richtlinien einhalten, wobei nicht automatisch die Verordnungsvorgaben der Bundesregierung gelten.

 

Großveranstaltungen wurden bereits im Vorfeld abgesagt, wie z.B. der Krampuslauf, der Bauernmarkt oder der traditionelle Christkindlmarkt. Dennoch sollen kontrollierte Veranstaltungen (Kulturveranstaltungen) in Breitenfurt möglich sein, mit klaren Vorschriften für die TeilnehmerInnen und einheitlichen Regeln für die Veranstalter. Es gilt die Balance zwischen positiver Symbolwirkung an die Bevölkerung bei Durchführung von Veranstaltungen auf der einen Seite und Wahrung der Gesundheit, auf der anderen Seite, zu finden.

 

Für sportliche Aktivitäten im Freien gibt es keinerlei Einschränkungen, sie sollen eigenverantwortlich durchgeführt werden. In unserer Mehrzweckhalle dürfen weiterhin keine Kontaktsportarten (z.B. Volleyball, Handball, etc…) bis Ende September stattfinden. Die Turnkurse (wie Seniorenturnen) dürfen - mit dem nötigen Sicherheitsabstand - abgehalten werden, aber ohne Benützung der Duschräumlichkeiten.

 

Vizebürgermeister Ferry Weißmann