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23.05.2023

Teuerungsboni 2023

Folgende Geld-Boni können Sie für 2023 beantragen:


·        500 Euro Klima- und Anti-Teuerungsbonus

·        500 Euro Pensionsbonus

·        2.460 Euro mehr Gehalt für PflegerInnen

·        Stromkostenzuschuss mit 105 Euro extra pro Person

·        Heizkostenzuschuss erweitert

·        Teuerungsabsetzbetrag für ArbeitnehmerInnen

·        Kindermehrbetrag und Familienbonus


Teuerungsabsetzbetrag, 500 Euro für ArbeitnehmerInnen!

Ab 28. Februar 2023 liegt der Jahreslohnzettel aus 2022 für den/die ArbeitnehmerIn beim Finanzamt aufliegen. Seit 1. März können ArbeitnehmerInnen den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs für 2022 geltend machen. Dieser Absetzbetrag ist für geringe Einkommen gedacht und beträgt bis zu 500 Euro einmalig. Der Teuerungsabsetzbetrag beträgt bis zu einem Jahreseinkommen von 18.200 Euro insgesamt 500 Euro. Bis zu einem Einkommen von 24.200 Euro wird der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert. Wer mehr als 24.200 Euro im Jahr verdient hat keinen Anspruch mehr auf den neuen Bonus. Laut Finanzamt muss kein separater Antrag oder eine Angabe dazu beim Steuerausgleich gemacht werden. Für die genannten Einkommensgrenzen kommt der Absetzbetrag automatisch für das Veranlagungsjahr 2022 zur Anwendung.


500 Euro Pensionsbonus

Im März wurde der neue Pensionsbonus in Höhe von bis zu 500 Euro ausbezahlt. Zusätzlich zur gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,8 Prozent wurde auch ein Bonus beschlossen, der gemeinsam mit der Erhöhung der Ausgleichszulage eine Anhebung der Pension auf bis zu 10,2 Prozent bringen soll. Dabei werden niedrigere Pensionen prozentuell deutlich stärker erhöht. Die Ausgleichszulage (Mindestpension) wird seit Januar auf 1.110 Euro erhöht. Das geschieht unter anderem durch eine zusätzliche Pauschal-Erhöhung von 20 Euro pro Monat. Der monatliche Betrag steigt insgesamt also auf 7,74 Prozent - exklusive Pensionsbonus im März, der 30 Prozent einer Brutto-Monatspension beträgt. Personen mit einer Brutto-Monatspension bis 2.000 Euro (nach Erhöhung ab 2023) wird eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 30 Prozent einer Brutto-Monatspension (bis maximal 500 Euro) ausgezahlt. Für Pensionen zwischen 2.000 und 2.500 Euro brutto pro Monat sinkt der Bonus degressiv auf null Euro.


Kindermehrbetrag u. Familienbonus

Neben dem neuen Teuerungsabsetzbetrag wurde für Geringverdiener auch der Kindermehrbetrag von 250 Euro auf 550 Euro für das Kalenderjahr 2022 erhöht. Dieser wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Familien, die über ein höheres Einkommen verfügen und damit eine höhere Einkommensteuerlast tragen, werden durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von bisher 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind jährlich entlastet. Dieser kann ebenfalls beim Lohnsteuerausgleich 2023 beantragt werden.


Weitere Infos finden Sie unter: https://www.finanz.at/news/bonus-entlastung-2023


Gemeinderat Mario Weißmann