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04.07.2023

Aus dem Juni-Gemeinderat

Sitzgarnituren für Spielplätze und fix montierte Sitzbänke:

Die am Spielplatz beim Gemeindeamt aufgestellten Sitzgarnituren erfreuen sich großer Beliebtheit, deshalb sollen weitere Spielplätze mit solchen Garnituren ausgestattet werden, und zwar jene in der Laaber Straße, Josef Edlinger-Gasse und Schloßallee. Zusätzlich sollen drei Parkbänke für die Schloßallee bestellt werden, welche einbetoniert und somit nicht mehr verstellt werden können. Die Gesamtkosten betragen 2.793,- Euro inkl. USt..


Spielplatz im Kindergarten West:

Am Freigelände des Kindergartens am Kardinal Piffl-Platz entsteht ein naturnaher Kinderspielplatz. Geringfügige Geländeveränderungen und die Bepflanzung sind bereits abgeschlossen. Es werden nun Spielgeräte angeschafft (Wasserspielanlage, Krabbelhangstufen, Hangrutsche, Balancierstämme), Tisch-Bank-Kombinationen, und ein Hochbeet. Die Gesamtkosten beim Billigstbieter, der Firma Gestra, welche auch für gute Qualität bekannt ist, betragen 16.248,- exkl. USt..


Aufbewahrungsbox für Hort:

Für den Hort wurden bereits neue Spielzeug-Fahrzeuge angeschafft. Nun wird über die Sommermonate eine Gitterbox an der Rückwand der Halle zu deren sicheren und geschützten Aufbewahrung angeschafft. Kostenpunkt 4.058,- exkl. USt. bei der Firma Schlosserbub.

Förderung VOR-Tarif:

Der Verkehrsverbund Ostregion erhöht mit 1. Juli 2023 den Preis für Fahrten mit dem Autobus im Ortsgebiet von 1,90 Euro auf 2,- Euro. Damit der Fahrgast weiterhin nur 90,- Cent pro Fahrt im Ortsgebiet bezahlt, erhöht die Marktgemeinde den Unterstützungsbetrag auf 1,10 Euro pro Fahrt.


Straßensanierung:

Die Ortsteile Breitenfurt Ostende (oberhalb der Hauptstraße 231-273) und Breitenfurt Ost (Fritz Konir-Gasse, Lattergrabenstraße, u.a.) sollen Dünnschichtasphaltdecken erhalten. Die Firma Possehl erhält den Zuschlag; die Kosten belaufen sich auf 75.846,- Euro.


Verlängerung der Bausperre:

Da die Überarbeitung des Bebauungsplanes und der Bebauungsbestimmungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, wird die am 13. September 2021 beschlossenen Bausperre um ein Jahr verlängert.

 

Info zum Zivilschutz:

Gemäß § 7 NÖ Katastrophengesetz ist für jeden Katastrophenfall in jeder Gemeinde ein Katastrophenschutzplan zu erstellen. Gemäß den Richtlinien der NÖ Landesregierung sind zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung, die dem Bürgermeister obliegt, Krisenstäbe einzurichten. Diese sind einheitlich in Stabsfunktionen gegliedert, die von den Mitgliedern des Stabes wahrgenommen werden und die so in verschiedenen klar definierten Stabsfunktionen den Einsatzleiter unterstützen. Gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 3 NÖ Katastrophenhilfegesetz sind insbesondere auch Einrichtungen und Personal der Gemeinden zur Katastrophenhilfe verpflichtet. Es wurde bereits eine Liste mit personellen Vorschlägen zur Stabsarbeit erstellt und eine erste Schulung durch Bezirksvertreter des NÖ Zivilschutzverbandes durchgeführt.


Vizebürgermeister Ferry Weißmann