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30.10.2023

Sackerl fürs Gackerl

Die ehemalige EVN-Wiese wurde jahrzehntelang auch als Hundeauslaufzone genutzt. Seit der Einzäunung durch die Besitzerin kann das Grundstück nicht mehr begangen werden. In Folge häufen sich die Beschwerden der Anrainer, weil die Grünstreifen vor ihren Privathäusern nun als Hundeklos benutzt werden und die Exkremente der Hunde liegen bleiben. Es mir unverständlich, dass sich einige HundehalterInnen derart unsozial gegenüber MitbürgerInnen verhalten und noch dazu das gültige Gesetz ignorieren.


Gemäß § 8 „Führen von Hunden“, NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der geltenden Fassung, muss jeder, der einen Hund führt, die Exkremente des Hundes unverzüglich beseitigen und entsorgen. Damit ist aber nicht das Entsorgen des „Sackerls“ in der Natur gemeint, wie es auf Breitenfurts Wiesen leider auch vorkommt.


Ich werde mich dafür einsetzen, dass in der Umgebung mehr Hundekotstationen aufgestellt werden und ich appelliere für mehr Miteinander und weniger Gleichgültigkeit.

Vizebürgermeister Ferry Weißmann