Hauptinhalt

30.10.2023

Novelle der Elternkarenz

Die Novelle der Elternkarenz soll zur gerechteren Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen beitragen. Es sind künftig mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil zu leisten. Nur dann besteht der Anspruch auf die vollen 24 Monate Karenz. Geht nur ein Elternteil - etwa die Mutter - in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Diese Neuregelung wurde am 20. September 2023 beschlossen und soll für Geburten ab dem 1.11.2023 gelten.


Eine Ausnahme gibt es für Alleinerziehende: Sie können nach wie vor bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres ihres Kindes in Karenz gehen. Mittels eines Abänderungsantrages haben ÖVP und Grüne unter anderem geregelt, dass für Eltern, bei denen ein Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat (z. B.: Selbständige oder Arbeitslose), die vollen 24 Monate vom anderen Elternteil ausgeschöpft werden können.


Der Familienzeitbonus, also jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, wird künftig 47,82 € pro Tag betragen und damit verdoppelt.


Abg.z.NR Petra Wimmer (SPÖ) kritisierte die Verkürzung auf 22 Monate Karenz. Der Beschluss gehe an den Lebensrealitäten der Familien vorbei. Viele Familien würden sich zwar gerne die Kinderbetreuung gemeinschaftlich aufteilen, oft sei dies jedoch finanziell nicht möglich. Vielmehr braucht es laut Wimmer einen massiven Ausbau und einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Die ehem. BM, jetzt Abg.z.NR, Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sprach von einem „Novellchen“. Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei seit einem Jahr überfällig. Durch den Beschluss sei keine Verpflichtung zur Beteiligung für Väter, wie etwa in Schweden oder Island, umgesetzt worden.


Mario Weißmann, Jugendgemeinderat